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So werden auch Sie Mitglied
Mitglied des GHK kann jede natürliche und jede juristische Person werden.
Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Er beträgt derzeit 25,00 € im Jahr und wird mit Lastschrifteinzug erhoben..
Interessiert ?
Wir freuen uns!
(2. Vorsitzende)
Werden Sie Mitglied mit ausfüllen der Beitrittserklärung
oder wenden Sie sich telefonisch an:
Neben der Beitrittserklärung über diese Homepage gibt es nach wie
vor das GHK-Beitrittsformular für die herkömmliche schriftliche
Anmeldung. Zusätzlich zu diesem Beitrittsformular stellt der GHK
demnächst seinen neuen GHK-Flyer vor.
Die Aufnahme in den GHK erfolgt erst durch ein
Begrüßungsschreiben seitens des GHK-Vorstandes.
Ebenso erfolgt nach einer Kündigung eine schriftliche Bestätigung
seitens des GHK-Vorstandes.